AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnung Talstrasse 57b – Nr. 8, Davos-Dorf

  1. Bei Verhinderung des Mietantrittes ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Der Vermieter versucht in diesem Fall die Wohnung weiter zu vermieten. Bei einer Annullation mehr als 30 Tage vor Mietantritt und die Wohnung kann weitervermietet werden, wird dem Mieter die Anzahlung, abzüglich einer Umtriebsentschädigung von 50 Fr. zurückerstattet. Bei Nichtvermietung verfällt die Anzahlung zu Gunsten des Vermieters. Bei Annullation weniger als 30 Tage vor Mietantritt, verbleibt die Anzahlung dem Vermieter und der Mieter haftet grundsätzlich für den entstandenen Mietzinsausfall, falls die Wohnung nicht weitervermietet werden kann.
  2. Annullationskostenversicherung Wir empfehlen eine private Annullationskostenversicherung abzuschliessen, sofern Sie sich finanziell vor einem unfreiwillig abgebrochenen oder nicht angetretenen Aufenthalt absichern wollen.
  3. Die Mietdauer beträgt in der Regel mindestens eine Woche, An- und Abreisetag ist der Samstag. Sie beginnt jeweils am Anreisetag um 16 Uhr und endet am Abreisetag um 10 Uhr. Ausnahmen von dieser Regel können vereinbart werden. Mietantritt ist jeweils bis spätestens 21 Uhr. Sollte der Mieter das Objekt verspätet übernehmen oder vorzeitig abreisen, bleibt der volle Mietpreis geschuldet.
  4. Die Anzahl der Personen (wie auf dem Vertrag, bzw. Angebot vereinbart) darf nicht überschritten werden. Zusätzliche Personen müssten ausgewiesen werden. Der Vermieter besitzt ein Kontrollrecht.
  5. Untervermietung ist ist nur mit vorgängig eingeholter Zustimmung des Vermieters gestattet.
  6. Haustiere sind nicht gestattet.
  7. Der Mieter ist verpflichtet, sich an die im Hause selbst geltende Hausordnung zu halten.
  8. Die Möbel und Einrichtungsgegenstände etc. befinden sich – normale Abnutzung vorausgesetzt – in einwandfreiem Zustand. Sollten bei Mietantritt trotzdem grössere Mängel vorhanden sein, ist der Vermieter unverzüglich (innert 3 Tagen) zu benachrichtigen. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste gehen zu Lasten des Mieters.
  9. Die Ferienwohnung ist sorgfältig zu gebrauchen. Verursacht der Mieter einen Schaden, ist dieserunverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter haftet für etwaige von ihm oder von Mitbenutzernverursachte Schäden, es sei denn, Nichtverschulden kann bewiesen werden.
  10. Endreinigung: Wird die Ferienwohnung in einem Zustand hinterlassen, die einen unüblich hohen Reinigungsaufwand verursachen, gehen die zusätzlichen Reinigungskosten zu Lasten des Mieters.
  11. Parkgarage/Parkplatz: Ein Autoabstellplatz in der Einstellhalle (Hebebühne: nur Limousine max. Länge5.00m/Breite 2.00m/Höhe 1.5m) oder ein Aussenparkplatz für ein höheres Fahrzeug (ohne Parkplatzgarantie) ist inbegriffen. Es dürfen keine weiteren Fahrzeuge abgestellt werden, dafür ist in der Nähe eine Parkgarage zu benützen.
  12. Werden die Zahlungsvereinbarungen nicht eingehalten, kann der Vermieter, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt weitervermieten.
  13. Eine online Reservation wird erst gültig mit der schriftlichen Zusage des Vermieters. Diese kann als Brief mit der Post oder als E-Mail erfolgen.
  14. Zahlungen: Mit Vertragsunterzeichnung wird eine Anzahlung von 1/3 des Mietpreises fällig, die innert 20 Tagen zu leisten ist. Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Mietantritt erfolgen. Bank-, Post- und Währungsspesen gehen zu Lasten des Mieters.
  15. Gerichtsstand für diesen Vertrag ist Davos.

Davos-Dorf, 1. August 2011